Pandemiefolgen

Schulische Leistungsbewertung. Ein Vorschlag zum Ende der Falschgeldbewertung als Chance nach der Pandemie

Schulische Leistungsbewertung. Ein Vorschlag zum Ende der Falschgeldbewertung als Chance nach der Pandemie

1. Schulische Leistungsbewertung gehört insofern zu den deformierten Begriffen der Gesellschaft, als der Menge der Verhaltensbeobachtungen und den sie fixierenden Benotungsziffern keine annähernd objektive, objektivierbare oder reproduzierbare Beziehung weder zugrunde liegt noch zugrunde liegen kann. Schulnoten oder Schulzensuren stellen daher auch keine paradoxe Emergenz eines Wahren aus falschen Voraussetzungen dar. Vielmehr bilden schulische Leistungsziffern jene Art von sozialem Falschgeld, mit welchem die Gesellschaft offenbar traditionell betrogen wurde und weiterhin betrogen werden möchte.

Wenn die Pandemie nicht nur überhaupt Chancen bietet, die verschenkt werden, weil sie gar nicht erst genutzt werden, so könnte es neben dem geforderten Virtual Turn für Schule und Hochschule nunmehr noch eine zweite Chance geben: Nämlich die Abschaffung des Falschgeldes der bisherigen Leistungsbewertung und seine Ersetzung durch ein Modell mit etwas mehr Ehrlichkeit.

2. Die Literatur zum Thema schulischer Leistungsbewertung gesteht die beständige Ungerechtigkeit der Schulzensuren ein. Indem sie andere Lösungswege vorschlägt, beweist sie, dass sie eine strukturelle Voraussetzung der Leistungsbewertung ausblendet. Worin besteht diese Voraussetzung? Um dies zu beantworten, sei induktiv von einem Verhalten einer Lehrperson ausgegangen. Da die mündlichen Leistungen den Ausschlag für eine Gesamtbewertung geben sollen (was sie jedoch faktisch nicht sind, den Ausschlag geben stets die schriftlichen Leistungen) sei von einer Lehrperson ausgegangen, die einen Grundkurs Deutsch in Klasse 12 für 21 Zöglinge erteilt. Aus methodischen Gründen beschäftigt sie sich zunächst nur mit dem Verhalten eines männlichen Schülers. Nehmen wir an, die Lehrperson verfügt – leider eine eher irreale Annahme – über ein Bewusstsein, dass verschiedene Verhaltensarten zu bewerten sind: (a) durchschnittliche Häufigkeit der Meldung, (b) Thematische Bezogenheit, (c) Weiterführung der Fragestellung, (d) Bezugnahme auf andere Beiträge in der Lerngruppe. Gehen wir allein von diesen vier Aspekten aus und fragen wir, was sich beobachten lässt: (a) Der Schüler meldet sich weniger als der Durchschnitt. (b) Seine Beiträge betreffen das Thema. (c) Die Fragestellung wird bedingt weitergeführt. (d) Er nimmt nur in geringem Maß auf andere Beiträge Bezug. Die Lehrperson zensiert das von ihr Wahrgenommene noch nicht, auch wenn sie sich allmählich entscheiden muss. Das beobachtete Schülerverhalten ist nicht einheitlich. Es fehlen häufige Beteiligung und der Bezug auf andere Beiträge. Zugleich sind die Beiträge thematisch und helfen zur Weiterführung des Themas. Sozial hat der Schüler Defizite, inhaltlich bietet er Relevantes. Wenn dies die Basis einer bezifferten Bewertung darstellen soll, so ist die Gewichtung des sozialen Mankos im Verhältnis zur Inhaltskompetenz strittig. Was gibt den Ausschlag? Oder sind beide Bezüge gleichwertig? Wenn das soziale Manko den Ausschlag gibt, so kann er dies durch Inhaltskompetenz nicht ausgleichen, oder doch ein wenig? Ein erster Zensurenvorschlag könnte im Fall des sozialen Mankos ein befriedigend ergeben. Bei umgekehrter Gewichtung (der Inhalt zählt) wäre ein gut die Zensur. Die Lehrperson müsste allerdings der Lerngruppe zuvor ihre Entscheidung, was den Vorrang haben soll, mitteilen.

Bis hierher mag man der Argumentation folgen. Die beiden Zensuren befriedigend oder gut scheinen zur Bewertung einer mündlichen Leistung hinreichend begründet zu sein. Doch sie sind es keineswegs. Erstens wird hinsichtlich der sozialen Kompetenz des Schülers vorausgesetzt, dass geringe Beteiligung und Bezug auf andere Beiträge per se ein Manko darstellen. Sie sind es nicht. Die geringe Beteiligung kann auf Schüchternheit oder sozialer Zurückhaltung beruhen. Inwiefern hat eine Lehrperson das Recht, diese zu zensieren? Schüchternheit ist eine Disposition, die nicht zensiert werden darf, sofern pädagogische Bedingungen einer von Toleranz bestimmter nicht-totalitären Gesellschaft bestehen. Soziale Zurückhaltung, um den anderen Gelegenheit zu geben, sich zu artikulieren, stellt eine Tugend dar, die dem zensierenden Zugriff ebenfalls entzogen sein sollte. Natürlich kann das Sozialverhalten auch auf Desinteresse beruhen. Folglich kann die Lehrperson nicht per Zensierung über das Sozialverhalten entscheiden. Eine Zensur kann keine Entscheidung darüber treffen, ob Schüchternheit, Zurückhaltung oder Desinteresse vorliegt. Eine Zensierung des Sozialverhaltens ist daher ein blinder Eingriff in einen Bereich, der der Lehrperson prinzipiell kognitiv verschlossen ist, nämlich in den Bereich der Einstellungen. Der blinde Eingriff sagt folglich nichts aus, außer ein gerechtigkeitsfernes Verhalten der Lehrperson. Zugleich wird das Ansehen der Schüler gehoben oder gemindert, ohne dass dafür der geringste Grund besteht. Die Bewertung des Sozialverhaltens von Schülern führt zu grundsätzlich blinden Zensuren.

3. Wie steht es zweitens mit der Bewertung der Inhalte von Schülerleistungen? Der bezeichnete Schüler bezieht sich auf das Thema. Nehmen wir an, das Thema sei ein Verständnis des Prologs im Himmel aus Goethes Faust. Um zu beobachten, was zum Thema gehört, muss der Lehrperson klar sein, was nicht zum Thema gehört. Man hat erarbeitet, dass Goethe mit einer Szenerie aus dem Buch Hiob bei seiner Darstellung verwendete. Angenommen, der Schüler meldet sich zu Wort und bringt die Sprache auf Dantes Divina Commedia, um zu betonen, dass hier eine Wette zwischen Gott und dem Teufel fehlt. Wie ist dieser Beitrag zu bewerten? In der Sache ist der Beitrag insofern wichtig, als er eine kulturelle Differenz einbringt. Goethe, der ohnehin kritisch zu Dante stand, geht einen anderen Weg. Die Lehrperson hat zwei Möglichkeiten: Sie lässt den Beitrag thematisch zu oder sie würgt ihn ab. Wenn sie ihn mit dem Argument abwürgt, dass man aus aus ihm nichts über den Faust erfahre, so begeht sie einen Irrtum, da ja auch ein Literaturvergleich aufschlussreich sein kann. Lässt sie ihn zu, weiß aber selbst nichts über Dante (über den in ihren Kompendien zu Goethes Faust nichts stand), so bewertet sie etwas positiv, von dem sie sachlich nichts versteht. Ihre Bewertung des Schülerbeitrags (Vergleich zwischen Dante und Faust) beruht daher entweder auf Irrtum oder auf Unwissenheit.

Man mag einwenden, dass diese Situation allzu künstlich wirkt und dass in der Regel die Schülerbeiträge in die Kompetenz ihrer Bewertung fallen. Das mag sein. Jedoch nach welchen Kriterien? Auf die Frage der Lehrperson, ob Gottvater bei Goethe eher wie ein pensionierter Gott wirke oder nicht, kann der Schüler antworten: Eher wie ein Pensionär, der die Welt sich selbst überlässt, nachdem er fand, sie sei im Ganzen in Ordnung. Die Lehrperson findet diese Antwort passend. Und welche Zensur gibt sie? Manche Lehrperson würde sie mit sehr gut benoten, weil sie alles Relevante zusammenfasst. Eine andere schlägt eher ein gut vor, das sie zwar richtig, aber nicht originell sei. Eine dritte Lehrperson findet sie nicht nur unoriginell, sondern auch nur halbwahr, weil sich Gott ja um die Welt kümmere und schlägt ein ausreichend vor. Wer einigt sich nach welchen Voraussetzungen auf eine Zensierung? Die Schülerantwort enthält nicht den geringsten Anhaltspunkt dafür, der sie als sehr gut, gut oder ausreichend qualifiziert. Er bietet eine Qualität. Zensuren aber geben eine skalierte Quantität, verbunden mit Signalen der Zustimmung oder Ablehnung. Der Wechsel von der Qualität zur Quantität ist durch kein objektives Kriterium gedeckt. Schulnoten sind ungedeckte Angaben. Den Lehrpersonen fehlen somit (1) eine kognitive Einsicht in die Bewertung von Sozialverhalten, (2) eine Kontrolle ihres Irrtums und ihrer Unwissenheit und (3) eine intersubjektiv überprüfbare Bewertungsskala. Schulnoten oder Schulzensuren sind daher dasjenige Falschgeld mit hoher Nachfrage. Das Blinde, was sie darstellen, berechtigt entweder zu Berufen oder schließt vom Zugang aus.

Die Lehrpersonen sind unschuldig schuldig an der Leistungsbewertungsmisere. Ihre Schuld wächst nämlich an, wenn man bedenkt, was eine Lehrperson mit ihrer gesamten Gruppe zu leisten hat. Bisher wurde das dreifache Fehl der Lehrperson nur an einem einzigen Schüler gezeigt. Wenn sie nur diesen einzigen Schüler im Auge hat, kann sie zwar alle Beobachtungen für die gesamte Unterrichtseinheit zusammentragen. Sie ist dabei weder vor Fehlschlüssen auf die Einstellungen des Schülers noch vor eigenen Irrtümern und eigener Unwissenheit noch vor fehlender Objektivität ihrer Bewertungsskala geschützt. Mit anderen Worten: Auch die Gesamtbeobachtung eines Schülers hilft ihr für die Festsetzung einer mündlichen Gesamtzensur gar nichts. Nun gilt es jedoch, 21 Schülerinnen und Schüler zu bewerten. Um das zu tun, müsste sie alle Beiträge unverfälscht registrieren. Dazu ist kein einzelner Mensch in der Lage. Es fehlt dazu nicht allein die knappe Zeit. Es fehlt dazu vor allem die intellektuelle Verarbeitungskapazität eines Individuums. Also würde folgen, dass jeder einzelne Schüler eine eigene Lehrperson erhält, die alle seine Beiträge registriert. Das ist nicht realisierbar. Und wenn es realisierbar wäre, so wäre man auch damit dem Ziel einer objektivierten Leistungsbewertung keinen Schritt näher.

Was also tun, wenn von der Lehrperson eine Leistungsbewertung verlangt wird? Eine Leistungsbewertung, nach der alle Zöglinge als Chanceneröffnung im Grunde streben, weil sie anders keinen Zugang für Arbeit oder Studium fänden? Es gibt darauf zwei Typen von Antworten. Die eine ist technizistisch, die andere normativ. Die Technizisten behaupten: Die Zensuren werden vom Rechner des Lehrers ermittelt. Die fehlende Objektivität der Schulnoten wird an den Rechner delegiert. Dieser sorgt für Objektivität. Diese Lösung ist zeugt entweder von Dummheit oder von Betrug. Abgesehen davon, dass einzelne Leistungsziffern nicht das gleiche aussagen wie andere und insofern nicht addiert werden dürfen: Der Rechner ist dumm und spuckt nur das aus, womit er gefüttert wurde. Die computerermittelten Zensuren geben die Blindheit der Zensuren wieder, die durch seinen Output genau so blind wie im Zustand des Inputs bleiben.

Die Normativisten behaupten: Die Leistungsstärke von Schülern folgt, wie sonst auch, einer Gaußverteilung. Ein Teil ist schwach, ein Teil ist stark, während sich in der Mitte das Mittelmäßige mehrheitlich bewegt. Hierbei werden erkennbar nicht Schülerleistungen bewertet, sondern es wird eine Normalverteilungskurve als Wertungsparameter hinzugenommen. Dieser Verteilung wird man allerdings kaum entkommen. Zu kritisieren ist allerdings nur der Umgang mit ihr, nämlich Leistungen der Schüler mit deren Fähigkeiten zu identifizieren. Das Bild des Schülers, der allem Lehrpersonal aus diesem Grund vorschwebt, bleibt daher die Musterschülerin: Sie erbringt alle erwarteten Leistungen und ist vollständig verhaltenskonform.

4. Kann man das Falschgeld der Schulzensuren ersetzen? Vermutlich nicht gänzlich. Man kann es nur mit etwas mehr Spuren der Ehrlichkeit versehen. Und diese könnte in einer Kombination von zwei Verfahren bestehen, nämlich erstens auf der Verteilungskurve nach Gauß, sofern sie, abgesehen vom Abschlusszeugnis, zweitens versehen werden mit Empfehlungen. Die Leistungen werden nicht mehr nummerisch quantifiziert, sondern einem Gesamtbereich zugeordnet. Die Leistungen der Eleven liegen im Bereich von A, B und C. B bildet die Mehrheit, A und B die Minderheit. Auf die bisherigen Zensuren von 1 bis 6 oder von O bis 15 Punkten wird verzichtet.

Die A-Leistung erhält die Bemerkung: Bei hinreichenden Bemühungen ist die Erreichung von B- oder C-Leistungen möglich.

Die B-Leistungen erhält die Bemerkung: Bei hinreichenden Bemühungen ist eine Erreichung von C-Leistungen möglich.

Die C-Leistungen erhält die Bemerkung: Bei hinreichenden Bemühungen ist eine Fortsetzung der C-Leistungen erreichbar.

Anders sieht das Abschlusszeugnis aus: Die Leistungen erfüllen die Anforderungen der Bereiche von entweder A, B oder C. Jedes Abschlusszeugnis der Schullaufbahn erhält die Bemerkung: Keine der hier fixierten Leistungswertungen erlaubt begründbare Voraussagen über künftige Leistungen in den jeweiligen Bereichen.

Die Bemerkungen haben das Ziel die Eleven nicht auf ihre Leistungen zu fixieren, sondern sie beständig zu ermutigen. Die Bemerkung im Abschlusszeugnis soll die Gesellschaft desillusionieren und vor dem Fehlschluss bewahren, dass schulische Leistungsbewertung jenen fatalen Fehlschluss fördern, wonach es Leistung auf Vorrat gibt. Dies nämlich ist die Voraussetzung dafür, dass sich gesellschaftliche Eliten bilden. Leistung muss sich stets neu bewähren. Leistung auf Vorrat ist das Produkt einer Faulheit mit dem Gegenwert eines Prestiges.

Literatur

Rosemann, B./Bielsky, S. Weinheim und Basel, 2001: Einführung in die pädagogische Psychologie, 169-184 (Mit weiterführender Literatur).

Winter, F. 2010: Artikel Leistung. In: Jordan, S./ Schlüter, M. Hrsg. 2010 Lexikon Pädagogik. Hundert Grundbegriffe. Stuttgart 180-183 (Mit Hinweisen auf weitere Bemühungen).

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